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   LAG Hessen, 04.10.1991 - 13 Sa 11/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,5195
LAG Hessen, 04.10.1991 - 13 Sa 11/91 (https://dejure.org/1991,5195)
LAG Hessen, Entscheidung vom 04.10.1991 - 13 Sa 11/91 (https://dejure.org/1991,5195)
LAG Hessen, Entscheidung vom 04. Oktober 1991 - 13 Sa 11/91 (https://dejure.org/1991,5195)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Urlaubsanspruch; Eintags-Arbeitsverhältnis; Arbeitsverhältnis; Voraussetzungen für einen Urlaubsanspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BUrlG §§ 4 5 Abs. 1
    Urlaub: Urlaubsanspruch bei Eintagsarbeitsverhältnis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1992, 692
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 18.08.1982 - 7 AZR 353/80
    Auszug aus LAG Hessen, 04.10.1991 - 13 Sa 11/91
    Die Besonderheiten des vorliegenden Falles gebieten also die gleiche rechtliche Beurteilung, wie sie das Bundesarbeitsgericht im Urteil vom 18.08.1982 - Az.: 7 AZR 353/80 - S. 8 (Bl. 21 d. A.) für vertretbar gehalten hat.

    Das Berufungsgericht schließt sich diesbezüglich den vorgenannten Urteilen vom 18.08.1982 (a.a.O., S. 9, 10) und vom 13.02.1985 (a.a.O., S. 14, 15) an, die eine ältere Rechtsprechung fortsetzen (vgl. BAG AP Nr. 21 zu § 620 BGB befristeter Arbeitsvertrag) und in ihren entscheidenden Erwägungen bis in die jüngste Vergangenheit aufrechterhalten worden sind (vgl. BAG AP Nr. 136 zu § 620 BGB befristeter Arbeitsvertrag, dort Bl. 965 Rs, 966).

  • BAG, 13.02.1985 - 7 AZR 345/82
    Auszug aus LAG Hessen, 04.10.1991 - 13 Sa 11/91
    Dagegen kann das vom Kläger angezogene Urteil vom 13.02.1985 - Az.: 7 AZR 345/82 - auf die hier zu beurteilende Fallgestaltung nicht übertragen werden.

    Das Berufungsgericht schließt sich diesbezüglich den vorgenannten Urteilen vom 18.08.1982 (a.a.O., S. 9, 10) und vom 13.02.1985 (a.a.O., S. 14, 15) an, die eine ältere Rechtsprechung fortsetzen (vgl. BAG AP Nr. 21 zu § 620 BGB befristeter Arbeitsvertrag) und in ihren entscheidenden Erwägungen bis in die jüngste Vergangenheit aufrechterhalten worden sind (vgl. BAG AP Nr. 136 zu § 620 BGB befristeter Arbeitsvertrag, dort Bl. 965 Rs, 966).

  • BAG, 14.02.1991 - 8 AZR 97/90

    Tariflicher Urlaubsanspruch; Teilzeitarbeitnehmer

    Auszug aus LAG Hessen, 04.10.1991 - 13 Sa 11/91
    Teilzeitig beschäftigte Arbeitnehmer haben grundsätzlich einen ihrer Teilarbeit entsprechenden Urlaubsanspruch (BAG, Urteil vom 14.02.1991 - Az.: 8 AZR 97/90).
  • ArbG Duisburg, 09.07.1987 - 2 Ca 914/87
    Auszug aus LAG Hessen, 04.10.1991 - 13 Sa 11/91
    Ein Urlaubsanspruch konnte daher weder teilweise noch im Umfang eines ganzen Jahresurlaubs zur Entstehung gelangen (vgl. BAG AP Nr. 13 zu § 5 BUrlG; AP Nr. 6 zu § 3 UrlG Niedersachsen; ArbG Duisburg, NZA 1988, S. 808).
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